Busanbindung & Fahrkarten

Alle Verbindungen zu und von der Alfred-Delp-Schule findet man mit der Suchmaske:  www.rnn.info/fahrplan/preis-und-fahrplanauskunft.

Aktuelle fahrplanänderungen finden Sie immer unter: www.rnn.info

Infos zur Fahrtkostenübernahme im Schuljahr 2024/25 ab Klasse 9 finden Sie hier.

Bei Nachfragen zu Busausfällen, Verspätungen können sich Eltern an folgende Nummer wenden: 0671 - 89 66 40  oder  0171 – 3542907 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

  •  Busabfahrtplan am Mittag
  • Busverbindungen dienstags nach dem Nachmittagsunterricht der Klasse 9 bzw. 10:
    15:43 Uhr ADS - Bad Kreuznach (mit weiteren Anschlüssen)
    15:45 Uhr: ADS -  Rüdesheim - Weinsheim - Waldböckelheim - Oberstreit
    15:47 Uhr ADS - Stromberg
    15:50 Uhr ADS - Wallhausen - Spabrücken - Ippenschied
    16:08 Uhr Hargesheim/Ort - Bockenau
  • Weitere Informationen zum Schülerverkehr finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bad Kreuznach.
  • Zwei Hinweise der KRN zum D-Ticket:

    • Schüler, die unsere Schule zum Ende des Schuljahres verlassen, müssen ihr D-Ticket zum Ende des Schuljahres im Sekretariat abgegeben, ansonsten wird es von der KRN privat in Rechnung gestellt.
    • Allgemein gilt, dass das D-Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis mit Lichtbild gültig ist (Schülerausweis, Personalausweis; bei unter 16-Jährigen ist auch die Kopie eines Ausweisdokumentes mit Lichtbild  - z.B. Krankenkassenkarte - zumindest im Bereich der KRN möglich).
  • Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 11 eine Fahrkarte beantragen wollen, benötigen von der Schule eine Schulbescheinigung als Berechtigungsnachweis. Sie ist im Sekretariat erhältlich und mit dem Antrag bei der ORN einzureichen.
  • Bei witterungsbedinten Fahrtunterbrechungen sollen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht des Fahrerpersonals verbleiben. Die Schüler/ innen können jedoch auf eigenen Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der Kl. 8 aussteigen. In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den

    Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.
    Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste. Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen oder Fahrausfällen ist vom Fahrer möglichst die Schule direkt zu informieren oder umgehend das Verkehrsunternehmer bzw.die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen Schulen unterrichtet werden können. Die Verkehrsunternehmen sollen die Schulen frühestmöglich informieren, wann bzw. ob ein Fahrbetrieb wieder möglich ist.

    Die Eltern bitten wir, den Kindern nahezulegen, in solchen Situationen im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.

  • Verlorene Fahrkarten: Bei der Benutzung von Linienbussen (Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV) muss ein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden können. Bei Verlust eines Monatsmärkchens erfolgt schuljährlich ein einmaliger kostenloserErsatz bis zum Ende des laufenden Monats. Dieser Ersatzfahrausweis kann im Schulsekretariat oder bei der Kreisverwaltung ausgestellt werden. Bei Verlust des kompletten Fahrkartenblocks oder der Jahreskarte gibt es ebenfalls einen schuljährlich einmaligen Ersatz. Dieser erfolgt allerdings direkt beim Verkehrsunternehmen. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Für die Übergangszeit bis zur Aushändigung der Ersatzkarte kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden