Nach der Schulordnung entscheiden die Eltern bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen, ob der Schulweg zumutbar ist. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind krankzumelden (und zu entschuldigen). Für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, findet der Unterricht nach Plan statt. Die abwesenden Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Stundeninhalte.
Aktuelle Informationen, ob die Verkehrsunternehmen die Buslinien bedienen, erhalten Sie auf der Seite https://krn-mobil.de
Antrag Lernmittelfreiheit
Die Formulare für die Lernmittelfreiheit wurden an die Schüler ausgeteilt. Der Antrag muss bis zum 16.03.2026 beim Schulträger eingegangen sein.