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Winterlandschaft
Eis und Schnee
Nach der Schulordnung entscheiden die Eltern bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen, ob der Schulweg zumutbar ist. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind krankzumelden (und zu entschuldigen). Für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, findet der Unterricht nach Plan statt.  Die abwesenden Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Stundeninhalte. 
Aktuelle Informationen, ob die Verkehrsunternehmen die Buslinien bedienen, erhalten Sie auf der Seite https://krn-mobil.de
Verkehrsschild für eine 30er Zone
Tempo 30 & Halteverbote
Die Zufahrtsstraßen zur Schule sind Tempo-30-Zonen. Im Zufahrtsbereich zum oberen Parkplatz gilt ein Halteverbot.
Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr .
An einer Pinnwand ist ein gelber Zettel auf dem eine Glühbirne abgebildet ist, angepinnt.
Antrag Lernmittelfreiheit
Die Formulare für die Lernmittelfreiheit wurden an die Schüler ausgeteilt. Der Antrag muss bis zum 16.03.2026 beim Schulträger eingegangen sein.

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